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Überblick

Deka-ZukunftsPlan im Über­blick

Besondere Merkmale

  • Alles nur eine Frage der richtigen Vorsorge
    Wie Sie sich Ihr Leben in Zukunft auch vorstellen und welche Wünsche und Bedürfnisse Sie auch haben – mit Deka-ZukunftsPlan haben Sie eine entsprechende Anlage­möglichkeit.
  • Mit Sicherungs­konzept
    Deka-ZukunftsPlan bietet eine Kapital­garantie zum Auszahlungs­beginn1 und zusätzliche Sicherungs­komponenten.
  • Intelligentes Anlage­konzept
    Ihr Kapital wird so angelegt, dass die Rendite­möglichkeiten mit Blick auf die bisherige Anlage­entwicklung und die verbleibende Zeit individuell genutzt werden.
  • Mit Extra-Power
    Nutzen Sie die staatliche Riester-Förderung mit Zulagen und möglichen Steuer­vorteilen.2
  • Hohe Flexibilität
    Bleiben Sie bei Ihren Einzahlungen völlig flexibel. Sie können Ihre Beiträge bei Bedarf jeder­zeit erhöhen, reduzieren oder vorüber­gehend aus­setzen.

Der Fonds auf einen Blick

Sicherungskonzept Kapital­garantie für alle Einzahlungen zum Auszahlungs­beginn1
Flexibilität Jeder­zeitiges Erhöhen, Reduzieren oder Aussetzen des Spar­betrages
Staatliche Förderung Möglichkeit der Riester-Förderung mit staatlichen Zulagen und möglichen Steuer­vorteilen2
Kosten Kosten werden über die gesamte Vertrags­laufzeit gleich­mäßig verteilt und nur auf tatsächlich geleistete Ein­zahlungen erhoben3

Die Basis für diese Anlage: ein Depot

Für den Kauf von Fonds, Zertifikaten und anderen Anlagen von Deka Investments benötigen Sie ein Depot. Falls Sie noch keines haben, eröffnen Sie Ihr DekaBank Depot direkt online.

Ihr nächster Schritt

Investieren Sie in ein Vorsorge­konzept, das Ertrags­chancen mit speziellen Sicherungs­komponenten kombiniert. Wenn Sie weitere Informationen benötigen: Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrem Berater.

Details

Die Eigenschaften im Detail

Mehr Bewegung für Ihr Vermögen

Mit Deka-ZukunftsPlan wird Ihr Vermögen immer so angelegt, dass Rendite­möglichkeiten ent­sprechend der bisherigen Anlage­entwicklung und der verbleibenden Anspar­dauer best­möglich genutzt werden.

Zu Vertrags­beginn wird ein möglichst hoher Anteil Ihres Kapitals in Anlagen investiert, die langfristig Rendite­möglichkeiten bieten (zum Beispiel Aktien­fonds). Während der Anspar­phase werden die Anlage­schwer­punkte laufend geprüft und bei Bedarf automatisch angepasst. Damit die einge­zahlten Beiträge und Zulagen zu Beginn der Auszahlungs­phase garantiert sind, erfolgt je nach Markt­entwicklung die Umschichtung in schwankungs­ärmere Wert­papiere (zum Beispiel Renten oder Geld­markt­fonds).

Sparweg mit Sicherungskonzept

Mit den individuellen Sicherungs­komponenten von Deka-ZukunftsPlan blicken Sie Ihrem Ruhe­stand voller Zuver­sicht entgegen.

  • Kapitalgarantie zum Beginn der Auszahlungs­phase1
  • Höchst­stand­sicherung fünf Jahre vor Beginn der Auszahlungs­phase
  • Lebens­lang garantierte Leistungen1
  • Hartz-IV-Sicher­heit des im Rahmen der Riester-Förderung angesparten geförderten Kapitals
Zusätzlicher Energieschub vom Staat

Wenn Sie förder­berechtigt sind und einen Teil Ihres Einkommens in den Riester-Vertrag einbringen, können Sie außerdem die staatliche Riester-Förderung mit Zulagen und möglichen Steuer­vorteilen nutzen.2 Die Grund­zulage beträgt bis zu 175 Euro jährlich. Zusätzlich bekommen Sie Kinder­zulagen für jedes kindergeld­berechtigte Kind – und zwar jedes Jahr 300 Euro für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, bzw. 185 Euro für alle älteren Kinder. Berufs­einsteiger unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufs­einsteiger-Bonus von 200 Euro.

Durch die flexible Wohn-Riester-Option kann das angesparte riester­geförderte Gut­haben bei Bedarf auch für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie eingesetzt werden.

Bleiben Sie flexibel

Ganz gleich was sie heute und morgen bewegt – bleiben Sie flexibel. Möglich sind sowohl Einmal­beiträge als auch regel­mäßige Spar­raten. Sparbeiträge können jeder­zeit erhöht, reduziert oder sogar vorübergehend aus­gesetzt werden. Zu Beginn der Auszahlungs­phase haben Sie zudem die Möglichkeit, bis zu 30 Prozent Kapital aus Einzahlungen mit Riester-Förderung zu entnehmen.

Steuerliche Hinweise

Beachten Sie bitte einige steuerliche Hinweise bei dieser Anlageform: Voraus­setzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist, dass ein Spar­betrag von mindestens vier Prozent des sozial­versicherungs­pflichtigen Vor­jahres­ein­kommens, maximal 2.100­ Euro abzüglich Zulagen, mindestens der Sockel­beitrag von 60 Euro erbracht wird. Eine mittelbare Zulagen­berechtigung besteht seit 2012 nur, wenn mindestens 60 Euro Eigen­beitrag erbracht werden. Grund- und Kinder­zulage werden gekürzt, wenn geringere Eigen­beiträge geleistet werden.

Beiträge bis zum Höchst­betrag von 2.100 Euro pro Jahr können auch als Sonder­ausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft bei Abgabe der Anlage AV automatisch, ob die mögliche Steuer­ersparnis höher ist als die Alters­vorsorge­zulage. Die in der Auszahlungs­phase zufließenden Renten­zahlungen aus gefördertem Kapital (gefördert durch Zulage, Sonder­ausgaben­abzug), sind in voller Höhe bei Zufluss der Rente als sonstige Einkünfte zu versteuern.

Wird vor Beginn der Auszahlungs­phase über das Kapital verfügt, sind bei Beiträgen mit Riester-Förderung die gewährten Zulagen und Steuer­vorteile zurück­zuzahlen (förderschädliche Verfügung). Der erzielte Wert­zuwachs ist mit dem individuellen Steuer­satz zu versteuern.

Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Februar 2020.

Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (zum Beispiel durch Gesetzes­änderung oder geänderte Auslegung durch die Finanz­verwaltung) unter­worfen sein.

Ihr nächster Schritt

Investieren Sie in ein Vorsorge­konzept, das Ertrags­chancen mit speziellen Sicherungs­komponenten kombiniert. Wenn Sie weitere Informationen benötigen: Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrem Berater.

Chancen und Risiken

Ihre Chancen und Risiken

Wesentliche Chancen:

  • Garantie1 der eingezahlten Beträge zu Beginn der Auszahlungs­phase und zusätzliche Höchst­stand­sicherung in den letzten fünf Jahren vor dem geplanten Auszahlungs­beginn.
  • Attraktive Ertrags­chancen dank der kunden­individuellen Anlage­steuerung.
  • Neben dem Erhalt von staatlichen Zulagen können viele einen zusätzlichen Sonder­ausgaben­abzug nutzen.
  • Das geförderte Kapital kann auch für die Finanzierung von Wohn­eigentum genutzt werden (flexible Wohn-Riester-Option).

Wesentliche Risiken:

  • Die Anlage unterliegt während der Laufzeit Kurs­schwankungen. Diese können sich bei einer Verfügung vor Beginn der Auszahlungs­phase negativ auf die Anlage auswirken, da in diesem Fall die Kapital­garantie entfällt.
  • Wird vor Beginn der Auszahlungs­phase über das Kapital verfügt, sind bei Beiträgen mit Riester-Förderung die gewährten Zulagen und Steuer­vorteile zurückzuzahlen (förderschädliche Verfügung). Der erzielte Wert­zuwachs ist mit dem individuellen Steuer­satz zu versteuern.

Ihre Wert­papier-Expertinnen und -Experten

Die DekaBank ist das Wert­papier­haus der Sparkassen-Finanz­gruppe und Partner Ihrer Sparkasse.

1 Garantie­geber: DekaBank Deutsche Giro­zentrale, Frankfurt am Main. Bei förder­schädlicher Verfügung von Gut­haben mit Riester-Förderung vor Beginn der Auszahlungs­phase keine Garantie der Beiträge und Rück­zahlung der staatlichen Förderungen.

2 Bitte beachten Sie die steuerlichen Hinweise.

3  Diese Kosten­darstellung erfüllt nicht die Anforderungen an einen aufsichts­rechtlich vorgeschriebenen Kosten­ausweis, den Sie rechtzeitig vor Auftrags­ausführung erhalten werden. Bei Fragen zu den Kosten wenden Sie sich bitte an Ihren Kunden­berater/Ihre Kunden­beraterin.

Diese Informationen können ein Beratungs­gespräch nicht ersetzen. Allein­verbindliche Grund­lage für den Erwerb von Deka Investment­fonds sind die jeweiligen wesentlichen Anleger­informationen sowie der jeweilige Verkaufs­prospekt und Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder Landes­bank oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten.

Die Muster-Produkt­informations­blätter nach § 7 Absatz 4 AltZertG finden Sie hier: https://www.deka.de/privatkunden/muster-pib-deka-zukunftsplan

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