Mit sofortiger Wirkung können bis auf Weiteres in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Produkt „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)“ keine Anträge mehr gestellt sowie alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden.
Hintergrund ist die ab sofort geltende haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Bereits zugesagte Investitionszuschüsse sind von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nicht betroffen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.kfw.de/antragsstopp.
Wenn Sie dabei auf einen niedrigen Energieverbrauch setzen, können Sie eine besonders hohe Bundesförderung nutzen – einen Förderkredit bis zu 120.000 Euro, von denen Sie bis zu 6.000 Euro nicht zurückzahlen müssen. Weitere Vorteile: Sie sparen dauerhaft Strom- und Heizkosten und schützen unser Klima.
Das Wichtigste in Kürze