Wählen Sie Ihre Kreditlaufzeit und Kredithöhe individuell
Für Modernisierungen bei selbstgenutzten oder vermieteten Immobilien
Planungssicherheit durch gleichbleibende Raten
Auf Wunsch mit KreditSchutz für Sie und Ihre Familie
Ihr nächster Schritt
Beantragen Sie Ihren S-Modernisierungskredit online in nur wenigen Minuten. Oder vereinbaren Sie bei Fragen rund um die Finanzierung von größeren Maßnahmen einen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.
Sie vereinbaren eine feste Laufzeit und können mit gleichbleibenden monatlichen Raten rechnen.
Alle Freiheiten
Sie wählen Ihre Laufzeit und Kredithöhe und entscheiden frei, für welche Maßnahme Sie den Kredit verwenden – beispielsweise für die energetische Sanierung, den altersgerechten Umbau oder die Renovierung Ihrer Immobilie.
Energetische Modernisierung
Investieren Sie in die Energieeffizienz. Mit einer Modernisierung senken Sie die Energiekosten und verbessern den Marktwert Ihrer Immobilie. Profitieren können Sie zweifach: Sie steigern die Wohnqualität und schonen auch Umwelt und Klima.
Renovierung
Sie haben Lust auf einen Tapetenwechsel oder möchten Ihr Zuhause einfach nur gemütlicher gestalten – Renovieren Sie Ihre eigenen vier Wände ganz nach Ihren Wünschen.
Altersgerechter Umbau
Sorgen Sie vor und ergreifen Sie Maßnahmen für barrierefreies Wohnen. Verbreiterte Türen, Treppenlifte oder bodentiefe Duschen können die Lebensqualität im Alter enorm steigern.
S-Modernisierungskredit beantragen – so einfach geht's
Erfassen Sie online Ihren persönlichen Wunschkredit.
Akzeptieren Sie die rechtlichen Bedingungen und prüfen den Kreditvertrag.
Signieren Sie online die Kreditunterlagen mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES).
Das Geld wird sofort auf Ihr Konto ausgezahlt.
Ihr nächster Schritt
Beantragen Sie Ihren S-Modernisierungskredit online in nur wenigen Minuten. Oder vereinbaren Sie bei Fragen rund um die Finanzierung von größeren Maßnahmen einen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.
Genießen Sie das gute Gefühl einer sicheren Finanzierung:
Beim Tod der versicherten kreditnehmenden Person übernimmt die Versicherung die am Todestag planmäßig ausstehenden Kreditverpflichtungen.
Bei Arbeitsunfähigkeit der versicherten kreditnehmenden Person wird im Versicherungsfall die versicherte Kreditrate nach einer kurzen Karenzzeit für die Dauer der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit übernommen. Dies gilt auch bei wiederholten Fällen von Arbeitsunfähigkeit während der Kredit- beziehungsweise Versicherungslaufzeit.
Bei Arbeitslosigkeit der versicherten kreditnehmenden Person wird im Versicherungsfall die versicherte Kreditrate nach einer Karenzzeit für bis zu zwölf Monate übernommen – auch bei wiederholten Fällen von Arbeitslosigkeit aus einer versicherten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit heraus.