Überblick

Für alle, die die Freiheit lieben – Die neuen Kennzeichen sind da

Der 1. März ist für alle Moped­fahrer­innen und Moped­fahrer ein besonderes Datum. Die neue Saison beginnt. Egal ob Moped, Roller oder E-Scooter – alle benötigen neue Versicherungs­kennzeichen.

Ihre Vorteile

  • Die Haft­pflicht­versicherung sichert bis zu 15 Millionen Euro für Personen­schäden und bis zu 100 Millionen Euro für Sachschäden und Vermögens­schäden ab.
  • Auf Wunsch mit Teilkasko­versicherung, die unter anderem Dieb­stahl abdeckt.
  • Bei Vertrags­laufzeiten unter einem Jahr zahlen Sie nur einen anteiligen Jahres­beitrag.

Vertragspartner: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Versichern Sie ab sofort online Ihr individuelles Fahrzeug

  • Moped, Leichtmofa und Mofa
  • Dreirädriges Kleinkraftrad bis 45 km/h
  • Leichtes vierrädriges Kfz bis maximal 425 Kilogramm
  • Quad bis maximal 425 Kilogramm
  • Krankenfahrstuhl oder Seniorenfahrzeug bis 25 km/h
  • E-Scooter oder Elektrokleinst-Fahrzeug bis 20 km/h
  • Balance Board bis 20 km/h
  • Pedelecs oder E-Bikes bis 45 km/h

Sie sind kein Online-Banking-Kunde? Dann klicken Sie hier für den Moped-Abschluss.

Konditionen

Konditionen der VGH Moped­versicherung

Haftpflicht

59 Euro* Jahres­beitrag

Versicherungs­leistungen:

  • Personen­schäden bis 15 Millionen Euro
  • Sachschäden und Vermögens­schäden bis 100 Millionen Euro
 

Teilkasko mit 150 Euro Selbst­beteiligung

35 Euro Jahres­beitrag

Versicherungs­leistungen sind zum Beispiel:

  • Diebstahl, Raub, Unterschlagung
  • Brand und Explosion
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag
  • Über­schwemmung
  • Zusammenstoß mit Tieren, Tierbiss
  • Glasbruch; Kurzschluss an der Verkabelung
 

* Bei Vertragslaufzeiten unter einem Jahr zahlen Sie nur den anteiligen Jahresbeitrag.


Hinweis: Für Krankenfahrstühle, E-Scooter und leichte vierrädrige Kfz gelten gesonderte Beiträge.

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Service

FAQ – Die häufigsten Fragen und Antworten zur VGH Moped­versicherung

Welche Unterlagen benötige ich für die Versicherung?

Sie benötigen nur die Betriebs­erlaubnis. Wenn Sie den Beitrag gezahlt haben, können Sie in die neue Saison starten.

Kann ich mein Mopedkennzeichen auf ein anderes Fahrzeug übertragen?

Eine Übertragung des Kenn­zeichens ist nicht möglich. Es muss für jedes Fahrzeug ein eigenes Kenn­zeichen beantragt werden.

Welche Dauer hat meine Mopedversicherung?

Die Moped­versicherung gilt immer vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folge­jahres. Wenn das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt versichert werden soll, verringert sich der Beitrag.

Warum gibt es verschiedene Kennzeichen-Farben?

In der VGH Moped­versicherung beginnt das Versicherungs­jahr immer am 1. März. Die Versicherung läuft ab diesem Stichtag genau ein Jahr. Der Farb­wechsel hilft dabei, die Aktualität des Kenn­zeichens zu erkennen. So gibt es immer einen Wechsel zwischen Blau, Grün und Schwarz.

Brauche ich eine Versicherung für meinen E-Scooter?

Ja, es besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht für E-Scooter. Dafür muss das Elektrokleinst-Fahrzeug gewisse Eigenschaften besitzen, damit es die Versicherungsplakette bekommt.

Welche Voraussetzungen muss mein E-Scooter besitzen, damit er eine Versicherungsplakette erhält?

Das Fahrzeug muss eine gültige Betriebserlaubnis besitzen. Außerdem dürfen E-Scooter maximal 20 km/h fahren und sie benötigen eine Lenkstange oder Haltestange, zwei Bremsen, ein Licht sowie eine helltönende Glocke. Das Gewicht darf maximal 55 Kilogramm betragen. E-Scooter dürfen zwei Meter lang, 70 Zentimeter breit und 1,40 Meter hoch sein.

Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Handelsregister: HRA Hannover 26227;
Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de.

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