Die Überbrückungshilfe ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern. Sie richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen, die von den Folgen der Corona-Krise besonders betroffen sind.
Die wichtigsten Eckpunkte
Viele Unternehmen, Selbstständige und Organisationen müssen aufgrund der Corona-Krise vorübergehend ihren Betrieb schließen oder zumindest stark einschränken und sind somit weiter von Umsatzausfällen betroffen. In diesen Fällen möchten Bund und Länder mit der neuen Überbrückungshilfe unterstützen.
- Laufzeit
Unterstützungsleistungen können für die Monate Juni bis August beantragt werden.
- Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, Solo-Selbstständige, selbstständige Angehörige der Freien Berufe sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen.
- So funktioniert's
Der Antrag kann digital über das offizielle Onlineportal gestellt werden. Wenn Sie Interesse haben, nehmen Sie zunächst Kontakt zu einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer auf. Denn nur Angehörige dieser Berufsgruppen können den Antrag für Sie einreichen.
- Höhe der möglichen Förderung
Wichtig für die Berechnung sind die betrieblichen Fixkosten. Die Förderhöhe richtet sich nach den Umsatzeinbußen, wobei je nach Unternehmensgröße maximale Fördersummen festgelegt sind.
- Zusätzlich zur Soforthilfe
Die Zuschüsse im Rahmen der Überbrückungshilfe müssen nicht zurückgezahlt werden. Auch Unternehmen, die bereits Soforthilfe erhalten haben, können die Überbrückungshilfe beantragen.
Weitere Details zu Förderhöhen oder Antragsvoraussetzungen finden Sie auf der offiziellen Homepage zur Überbrückungshilfe.
Die Anträge auf Überbrückungshilfe werden in den jeweils zuständigen Ländern bearbeitet. In der unten stehenden Liste finden Sie alle Bewilligungsstellen nach Bundesländern sortiert. Zusätzlich zur Überbrückungshilfe bieten einige Bundesländer eigene Förderprogramme für Unternehmen an – auch hierzu finden Sie bei diesen Stellen weitere Informationen.