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Zinsdifferenz-Anleihen mit Zielzins sind Inhaberschuldverschreibungen. Sie haben eine feste Laufzeit, bieten aber unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung zum Nennbetrag. Diese erfolgt, wenn die Summe aller gezahlten Zinssätze schon vor dem Ende der Laufzeit mindestens dem im Vorhinein definierten Zielzins entspricht.
Während in den ersten Zinsperioden ein fester Zins gezahlt wird, erfolgt in den folgenden Zinsperioden eine variable Zinszahlung, die von der Differenz aus zwei Zinssätzen, den sogenannten Referenzsätzen, abhängt.
Kommt es zu keiner vorzeitigen Rückzahlung, wird das Produkt am Ende der Laufzeit ebenfalls zum Nennbetrag zurückgezahlt.
Unabhängig von den Entwicklungen der beiden Referenzsätze erhalten Sie für die ersten Zinsperioden am entsprechenden Zinszahlungstag eine feste Zinszahlung.
In den folgenden Zinsperioden erfolgt eine variable Zinszahlung, deren Höhe von den Entwicklungen der beiden Referenzsätze abhängt. Der Zinssatz entspricht der mit einem definierten Faktor multiplizierten Differenz aus beiden Referenzsätzen am entsprechenden Zinsfestlegungstag, jedoch mindestens 0,00 Prozent p. a. (Mindestzins). Die Höhe der Zinszahlung entspricht dem Zinssatz p.a. für die jeweilige Zinsperiode bezogen auf den Nennbetrag.
Für die Rückzahlung ergeben sich folgende Szenarien:
1) Liegt für eine Zinsperiode (ausschließlich der letzten) am entsprechenden Zinsfestlegungstag die Summe aus dem für die jeweilige Zinsperiode festgelegten Zinssatz und allen für die vorangegangenen Zinsperioden festgelegten Zinssätzen (einschließlich der festen Zinssätze für die ersten Zinsperioden) auf oder über dem Zielzins, erhalten Sie am entsprechenden vorzeitigen Rückzahlungstermin eine vorzeitige Rückzahlung in Höhe des Nennbetrags. Dabei wird der am entsprechenden Zinsfestlegungstag festgelegte Zinssatz am entsprechenden Zinszahlungstag in voller Höhe berücksichtigt.
2) Kommt es zu keiner vorzeitigen Rückzahlung, erhalten Sie am Rückzahlungstermin eine Rückzahlung in Höhe des Nennbetrags. Für die letzte Zinsperiode erhalten Sie am entsprechenden Zinszahlungstag eine Zinszahlung, deren Höhe von den Referenzsätzen am entsprechenden Zinsfestlegungstag abhängt. Dabei entspricht der Zinssatz für die letzte Zinsperiode der mit dem im Vorhinein festgelegten Faktor multiplizierten Differenz aus dem Referenzsatz 1 und dem Referenzsatz 2 am entsprechenden Zinsfestlegungstag, jedoch mindestens der Differenz aus dem Zielzins und der Summe aller für die vorangegangenen Zinsperioden festgelegten Zinssätze (einschließlich der festen Zinssätze für die ersten Zinsperioden). Die Höhe der Zinszahlung entspricht dem Zinssatz p.a. für die jeweilige Zinsperiode bezogen auf den Nennbetrag.
Die Szenariobetrachtung ist kein Indikator für den tatsächlichen Kursverlauf des Referenzsatzes.
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Stand: Januar 2022